Designrecht | Designschutz
das Aussehen Ihrer Produkte sichern
Designrechtlich geschützt werden kann die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform Ihres Produktes oder eines Teils davon. Designschutz gibt es für ein breites Spektrum: von alltäglichen Gegenständen über technische Geräte bis hin zu Benutzeroberflächen von Computerprogrammen.
Ein eingetragenes Design ist ein kostengünstiges Schutzrecht, das in der Regel schnell eingetragen wird. Designs sind oft unterschätzte Schutzrechte und haben entscheidende Vorteile gegenüber Patenten. Einerseits steht der Schutzfähigkeit eines Designs – anders als bei Patenten – eine eigene Vorveröffentlichung innerhalb der letzten zwölf Monate nicht entgegen. So besteht auch nach einer Produktpräsentation noch die Möglichkeit, ein rechtssicheres Schutzrecht zu erlangen.
Andererseits sind Designs einfach praktisch durchsetzbar: Behörden können Designverletzungen bereits durch einen einfachen visuellen Vergleich feststellen und so mittels Grenzbeschlagnahme wirksam gegen Nachahmungen vorgehen. Im Gegensatz zu Patenten ist hierfür keine aufwendige technisch-juristische Prüfung erforderlich. Lassen Sie uns Ihr(e) Design(s) besprechen.
