Patent Einspruch | Marke Widerspruch
Schutzrechte von Wettbewerbern angreifen, eigene Schutzrechte verteidigen
Mit Bestandsverfahren wird überprüft, ob ein gewerbliches Schutzrecht die erforderlichen Schutzvoraussetzungen erfüllt. Beispielsweise kann gegen ein Patent Einspruch erhoben werden, gegen die Eintragung einer Marke Widerspruch und gegen ein Design die Erklärung der Nichtigkeit beantragt werden. Anlass für ein Bestandsverfahren kann ein störendes Schutzrecht eines Wettbewerbers sein, das bei Ihrer Freedom-to-Operate-Analyse (FTO-Analyse) aufkam oder aus dem heraus Sie von einem Wettbewerber wegen angeblicher Verletzung in Anspruch genommen werden.
Auch wenn Dritte eines Ihrer Schutzrechte beseitigen wollen, sind Sie als Inhaberin oder Inhaber an einem Bestandsverfahren beteiligt. Hierbei vertreten wir Sie, egal ob Sie angreifen oder verteidigen und haben Ihr Geschäftsziel stets im Blick.
Weil sich amtliche beziehungsweise gerichtliche Verfahren oft über Jahre hinziehen, suchen wir auch parallel nach pragmatischen Lösungen, etwa durch außergerichtliche Verhandlungen mit Wettbewerbern. So lassen sich häufig tragfähige Koexistenzvereinbarungen erzielen und Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir sind für Sie da.
